PCI Epoxigrund 390. EU 2004/42/IIA(j)(550/500): < 200 g/l (PCI Epoxigrund 390). Dichter Porenverschluss, verhindert Aufsteigen von Luftblasen aus dem Untergrund in die Deckschichten. (auf Fußbodenheizung bis Restfeuchte = 5 CM-%) bei Verwendung als Grundierung vor dem Auftragen von Bodenausgleichsmassen mit anschließender Verlegung von textilen und elastischen Belägen oder Parkett.